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Die Corporate Sustainability Reporting Directive (CSRD): Ein Leitfaden für Unternehmen

Rund 50.000 Unternehmen in der Europäischen Union (EU) und darüber hinaus müssen die neue Corporate Sustainability Reporting Directive (Richtlinie zur unternehmerischen Nachhaltigkeitsberichterstattung, CSRD) einhalten. Hier erfahren Sie, was Sie wissen müssen, um Ihr Unternehmen darauf vorzubereiten und die Einhaltung der Richtlinie zu gewährleisten.

Was ist die Corporate Sustainability Reporting Directive (CSRD)?

Die Corporate Sustainability Reporting Directive (Richtlinie zur unternehmerischen Nachhaltigkeitsberichterstattung, CSRD) ist das europäische Gesetz, das neben der Finanzberichterstattung eine verpflichtende ESG-Berichterstattung (Umwelt, Soziales und Unternehmensführung) festlegt. Damit soll sichergestellt werden, dass Investoren und andere wichtige Stakeholder über relevante Informationen zu den Auswirkungen, Risiken und Chancen des Unternehmens im Zusammenhang mit ESG-bezogenen Themen, einschließlich Klimawandel, verfügen.

Rund 50.000 Unternehmen in der Europäischen Union (EU) und darüber hinaus müssen in den kommenden Jahren die CSRD einhalten. Es handelt sich um eine weitreichende, obligatorische Anforderung, die ​​von 2024 bis 2029 schrittweise eingeführt wird. Ab Januar 2024 gilt sie für in der EU ansässige Unternehmen und Tochtergesellschaften im Geltungsbereich. In den folgenden vier Jahren wird das Gesetz dann auf weitere Organisationen in der EU sowie auf Unternehmen ausgeweitet, die in der EU geschäftlich tätig sind – auch wenn sie ihren Sitz in einem anderen Land haben. 

Unternehmen, die in den ursprünglichen Geltungsbereich der CSRD fallen, müssen Daten ab 2024 erfassen, um auf die Berichterstattung im Jahr 2025 vorbereitet zu sein. Und die Datenerfassung wird einige Zeit in Anspruch nehmen, insbesondere für Unternehmen, die derzeit keine ESG-Kennzahlen erfassen oder nicht darüber Bericht erstatten. ​​Bis 2029 müssen alle Organisationen, die von der CSRD betroffen sind, die Richtlinie einhalten.

Unternehmen, die von der CSRD betroffen sind

Die CSRD gilt seit 2024 für in der EU ansässige Unternehmen und wird ab 2025 auf Unternehmen ausgeweitet, die in der EU tätig sind. Unternehmen mit Sitz außerhalb der EU, aber mit Tochtergesellschaften, die in EU-Ländern registriert sind, werden in den Phasen 1 bis 3 betroffen sein, je nach den Merkmalen der jeweiligen Tochtergesellschaft.

Phase 1 Phase 2 Phase 3 Phase 4
2024: Datenerfassung
2025: Berichterstattung
2025: Datenerfassung
2026: Berichterstattung
2026: Datenerfassung
2027: Berichterstattung
2028: Datenerfassung
2029: Berichterstattung
Alle Unternehmen und Tochtergesellschaften, die bereits in den Geltungsbereich der NFRD fallen (einschließlich solcher außerhalb der EU)

– Bilanzsumme: ‎20 Mio. €
– Nettoumsatz: ‎40 Mio. €
– Durchschnittliche Mitarbeiterzahl im Geschäftsjahr: 500
Sonstige große Tochtergesellschaften von Nicht-EU-Unternehmen mit Sitz in der EU und alle Unternehmen, die im EU-geregelten Markt notiert sind

– Bilanzsumme: ‎20 Mio. €
– Nettoumsatz: ‎40 Mio. €
– Durchschnittliche Mitarbeiterzahl im Geschäftsjahr: 250
Kleine und mittlere Unternehmen (KMU) mit Sitz in der EU und KMU-Tochtergesellschaften von Unternehmen mit Sitz in Nicht-EU-Ländern, die im EU-geregelten Markt notiert sind

Börsennotierte KMU und KMU-Tochtergesellschaften
Nicht-EU-Unternehmen mit einem Umsatz von mehr als 150 Mio. €, Tochtergesellschaften (gleiche Anforderung wie in Phase 2), Große Unternehmen mit Sitz außerhalb der EU (ein Kriterium):

– Jahresumsatz übersteigt 150 Mio. €
– Eine große Tochtergesellschaft ist im EU-geregelten Markt notiert
Quelle Quelle Quelle Quelle
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European Sustainability Reporting Standards (ESRS)

Grafik der European Sustainability Reporting Standards (ESRS)

Übergreifende ESRS-Standards

ESRS 1 und 2: Hierbei handelt es sich um grundlegende, allgemeine Offenlegungspflichten und -prinzipien, die darauf abzielen, die Transparenz​​ der ESG-Berichterstattung zu standardisieren und zu erhöhen.

Die übergreifenden Offenlegungen und Grundsätze gelten für alle von der CSRD betroffenen Unternehmen. Die themenbezogenen Angaben zu Umwelt, Sozialem und Unternehmensführung sind nur dann erforderlich, wenn das Thema für das Unternehmen als wesentlich erachtet wird.

Alle Unternehmen sind verpflichtet, nach E1, dem Klimawandel-Standard, Bericht zu erstatten. Dieser Standard ist der einzige, der nicht der doppelten Wesentlichkeit unterliegt, sodass selbst Unternehmen, die sagen, dass er nicht wesentlich ist, erklären müssen, wie und warum sie zu dieser Schlussfolgerung gekommen sind. E1 umfasst die Emissionen von Treibhausgasen (THG) – einschließlich Geltungsbereich 3. Im Rahmen dieses Standards müssen Unternehmen auch eine Bewertung der Klimarisiken sowie Pläne zur Eindämmung des Klimawandels und zur Anpassung daran vorlegen.

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Doppelte Wesentlichkeitsanalyse (Double Materiality Assessment, DMA)

Die ESRS verlangen, dass Organisationen eine doppelte Wesentlichkeitsanalyse durchführen, um die CSRD einzuhalten. Doppelte Wesentlichkeit bezieht sich auf die Auswirkungen von ESG-Themen auf Mensch und Umwelt sowie auf den finanziellen Erfolg eines Unternehmens in Bezug auf Risiken und Opportunities, die sich für das Unternehmen ergeben.

In einer doppelten Wesentlichkeitsanalyse müssen Unternehmen ​​ermitteln, welche ESG-Themen für den Erfolg ihres Unternehmens und die Auswirkungen auf die Gesellschaft am wesentlichsten sind. Sie müssen erkennen und darüber Bericht erstatten, wie sich Nachhaltigkeitsthemen auf ihr Unternehmen auswirken (nach innen gerichtete Auswirkungen) und wie sich ihre Geschäftstätigkeit auf die Gesellschaft und die Umwelt auswirkt (nach außen gerichtete Auswirkungen).​​

Opportunity

Prüfung durch Dritte

Um die CSRD einzuhalten, müssen Unternehmen ihre Nachhaltigkeitsinformationen und -daten auch von einem Dritten bestätigen lassen.

Die Unternehmen sind zunächst verpflichtet, eine begrenzte Zusicherung durch einen externen Wirtschaftsprüfer einzuholen. Die CSRD gibt dann einen Zeitplan für eine angemessene Zusicherung durch das Unternehmen vor, bei der ein Dritter eine umfassende Analyse der Nachhaltigkeitsangaben eines Unternehmens und der damit verbundenen Geschäftstätigkeit durchführt.

CSRD im Vergleich zur Non-Financial Reporting Directive (Richtlinie über die Angabe nichtfinanzieller Informationen, NFRD)

Die CSRD ist eine Erweiterung der bisherigen ESG-Berichtspflichten der EU im Rahmen der NFRD. Die 2018 erlassene NFRD konzentrierte sich auf die ​​Anforderungen an die Finanzberichterstattung und gab Unternehmen Richtlinien an die Hand, um neben den Finanzkennzahlen ihren Umgang mit umweltbezogenen und sozialen Herausforderungen offenzulegen. Mit ihrer Einführung wird die CSRD die NFRD nach und nach ersetzen.

CSRD im Vergleich zur Corporate Sustainability Due Diligence Directive (Europäische Lieferkettenrichtlinie, CSDDD)

Die CSRD und die CSDDD der EU dienen verschiedenen, aber zusammenhängenden Zwecken. Während die CSRD den Standard für eine transparente ESG-Berichterstattung und -Offenlegung setzt, handelt es sich bei der CSDDD um einen RechtsrahmenWird in neuem Fenster geöffnet, der Unternehmen dazu verpflichtet, Due-Diligence-Prozesse einzurichten, um Menschenrechtsprobleme und Umweltauswirkungen, die sich aus ihrer Wertschöpfungskette ergeben, proaktiv zu identifizieren, zu verhindern und zu mindern​​.

Stellen Sie sich die CSDDD einfach als einen Mechanismus vor, mit dem Unternehmen Systeme schaffen können, die die Nachhaltigkeitsleistung ihrer Organisation verbessern. Die CSRD dagegen deckt die Berichtspflichten für Unternehmen, die von der CSDDD betroffen sind, sowie weitere Pflichten ab.

CSRD im Vergleich zur den SEC-Regeln zur Offenlegung von Klimadaten

Die im März 2024 von der SEC (US-amerikanische Wertpapier- und Börsenaufsichtsbehörde) vorgestellten Regeln zur Offenlegung von Klimadaten ist viel enger gefasst als die CSRD. Im Gegensatz zur CSRD erstrecken sich die SEC-Regeln zur Offenlegung von Klimadaten nur auf börsennotierte Unternehmen in den USA und konzentrieren sich auf die Berichterstattung über das Treibhausgasinventar und die Offenlegung von Klimarisiken. Bemerkenswert ist, dass die SEC die Offenlegung nur für Geltungsbereich 1 und Geltungsbereich 2 (und nicht für Geltungsbereich 3) vorschreibt. Unternehmen, die sowohl in den Geltungsbereich der CSRD als auch unter die SEC-Regeln zur Offenlegung von Klimadaten fallen, müssen beide einhalten.

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Warum wurde die CSRD eingeführt?

Die Europäische Kommission hat die CSRD entworfen, um eine qualitativ hochwertige und zuverlässige öffentliche Berichterstattung durch Unternehmen zu gewährleisten und so eine Kultur der öffentlichen Rechenschaftspflicht zu bestärken. Jahrzehntelang war die ESG-Berichterstattung freiwillig, und es sind freiwillige Rahmenwerke entstanden, die Unternehmen bei der Berichterstattung über ihre ESG-Kennzahlen unterstützen. Aber ohne Gesetze, die sicherstellen, dass alle Organisationen Bericht erstatten, und ohne einen allgemeingültigen Rahmen, auf den sie ihre Berichterstattung stützen können, haben die Stakeholder Schwierigkeiten, Informationen zu vergleichen, die von mehreren Unternehmen oder sogar vom selben Unternehmen über mehrere Berichtszeiträume hinweg offengelegt werden. Dies hat die Entscheidungsfindung für Investoren, Kunden, Verbraucher:innen, Partner und Lieferanten erschwert. Angesichts der großen Reichweite der CSRD – sowohl innerhalb Europas als auch darüber hinaus – könnten Kunden, Investoren und andere Interessengruppen Sie um Informationen bitten, die sich auf die CSRD beziehen, auch wenn das Gesetz nicht direkt für Sie gilt.

Wie Sie sich jetzt auf die CSRD vorbereiten können

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